Verselbständigungsgruppe "Sprungbrett"

Für die Verselbständigung älterer Jugendlicher und junger Erwachsener haben wir eine große Wohnung mitten in Strausberg eingerichtet. Hier leben 5 Jugendliche in einer Wohngemeinschaft und lernen Stück für Stück ihr Leben eigenständig zu organisieren.

Für Jugendliche aus einer unserer anderen Wohngruppen, die das Leben in der Verselbständigungsgruppe testen wollen, bieten wir einen Trainingswohnplatz.

  • Aufnahmealter: 16- 21
  • 5 Einzelzimmer in der Wohngemeinschaft
  • 1 Trainingswohnplatz (für Jugendliche aus unseren anderen Wohngruppen, die für maximal 6 Wochen das Leben in der Verselbstständigung testen wollen)

Kontakt

E-Mail an die Wohngruppe 03341 - 20 14 289

Große Straße 11

15344 Strausberg


Pädagogisches Team

Adrian Bunke

staatl. anerk. Erzieher, Sozialarbeiter (BA) i.A.

Manuela Kornheim

Teamleiterin

Staatl. anerk. Erzieherin, Traumafachberaterin, Sozialarbeiterin (BA) i.A.

Häufige Fragen

Fragen der Jugendlichen

Ich habe Probleme zu Hause mit meinen Eltern/Pflegeeltern und komme nicht mehr klar. Was kann ich tun?

Du bist kein rechtloses Wesen!

In jedem Konflikt- und Notfall hast Du rechtlich verbriefte Möglichkeiten, Dir Hilfe zu holen.

Grundsätzlich solltest Du immer das Gespräch mit erwachsenen Personen suchen, die Ahnung haben. Gleichaltrige Freunde können Dir in der Regel nicht helfen. Wende Dich an Schulsozialarbeiter*innen oder Leute in Deinem Jugendclub oder Beratungsstellen. Du kannst auch allein immer beim Jugendamt vorsprechen, man kann Dich dort auch ohne das Wissen Deiner Eltern grundsätzlich beraten.  

Ich werde demnächst in einer AWO-Heimgruppe untergebracht. Was erwartet mich?
  • Vor einer Aufnahme im Heim hast Du das Recht Dir die Einrichtung anzuschauen und Deine Fragen zu stellen, denn Du hast ein Mitspracherecht. Kluge Leute machen sich einen Fragezettel und bereiten sich vor.
  • Dich erwartet auf jeden Fall ein geregelter Tagesablauf, Freizeitangebote, schulische Förderung, aber auch Pflichten, die sich aus dem Zusammenleben von vielen Leuten ergeben. Und Menschen, die Dich während des ganzen Aufenthalts bei uns begleiten.
  • Bei uns gibt es Einzelzimmer und Doppelzimmer. Der große Wohnbereich und die Küche wird von allen benutzt. Badezimmer sind natürlich auch da - eigentlich alles wie in einer großen, sehr großen Wohnung, nur dass es hier noch ein Erzieher*innen-Zimmer gibt.
  • Ausgangszeiten: man darf sich selbstverständlich frei bewegen bei uns und auch ausgehen, Freunde treffen, shoppen gehen usw. Trotzdem gibt es für jede*n Jugendliche*n eine Rückkehrzeit die eingehalten werden muss. Außerdem müssen alle Pflichten erst erledigt werden, bevor es "in den Ausgang" geht.
  • Wer bei uns wohnt, darf die eigenen Mobile Devices (Handy, Tablets...) nutzen, wir haben hier auch W-LAN für alle. Und doch: manche Jugendliche finden nachts nicht so richtig in den Schlaf, wenn immer wieder das Handy brummt, manche Jugendliche nehmen ihre eigene Wohngruppe nicht mehr wahr, weil sie immer nur aufs Handy starren - in solchen Fällen vereinbaren wir mit euch Zeiten, in denen ihr das Gerät dann abgebt.

 

 

Welche Regeln gibt es im Heim?

Es gibt eine Hausordnung, die durch die Gruppenversammlung mit allen Jugendlichen und Erzieher*innen gemeinsam ausgehandelt wurde und immer wieder angepasst wird. Natürlich berücksichtigt diese unter anderem auch das Jugendschutzgesetz.

Im gesamten Gebäude sind Drogen, Alkohol und Zigaretten verboten. Auf dem Außengelände ist das Rauchen an einer Stelle für Erwachsene gestattet.

Kann ich mir das Essen aussuchen?

Prinzipiell hast Du ein Mitspracherecht, Vegetarismus oder besondere Vorlieben werden schon berücksichtigt. Es gibt aber sehr gesundes Essen bei uns - und das aus gutem Grund. Immer mehr Jugendliche haben nicht nur Probleme mit dem Essen, sondern sie sind vieles auch nicht gewöhnt. Allgemein wird von uns aber gesagt, dass wir eine super Küche haben und wenn die Jugendlichen verreist waren, sind sie sehr glücklich, wenn es wieder Essen bei uns gibt.

Darf ich mein Haustier mitbringen?

Leider sind unsere Erfahrungen mit Haustieren nicht die Besten. Du musst auf Allergiker Rücksicht nehmen und unser Heimgelände lässt Tierhaltung auch nur begrenzt zu. Am besten ist es, vorher zu fragen und mit uns nach Lösungen zu suchen.

Wie oft kann ich beurlaubt werden?

Das kann man so allgemein nicht sagen. Grundsätzlich wollen wir dich in den ersten Wochen kennen lernen und oft sollen die Jugendlichen auch Abstand zum alten Umfeld haben. Dafür kannst du aber Besuch von Verwandten und Freunden haben. In der Regel werden Beurlaubungen im Hilfeplan festgelegt. Für Jugendliche, die aus dem Umfeld von Strausberg kommen ist natürlich alles etwas leichter.

Was für Freizeitangebote gibt es?

Es gibt Angebote für ganz unterschiedliche Geschmäcker... vor allem sind sportliche ( 2 x wöchentlich Turnhalle, 1 x in der Woche Schwimmhalle, Fitnessangebote für Mädchen und Jungen) und künstlerische Angebote zu nennen.

Wenn wir Leute mit Interesse haben, bieten wir auch andere Dinge an. Wir hatten auch schon eine Band im Haus... Diese Freizeitangebote sind an festen Tagen in der Woche und freiwillig. Es gibt aber auch Angebote, von denen wollen wir, das Jugendliche sie wahrnehmen. Dazu gehört Jungenkreis, Mädchenkreis und die Gruppenversammlung.

Wie kann ich in Kontakt mit meinen Freunden, Bekannten usw. bleiben?

In der Regel durch Besuche, Telefonate, Internet, gemeinsame Veranstaltungen...

Was ist, wenn ich nicht mehr in der Einrichtung bleiben will?

Manchmal geht einem alles gegen den Strich, man will in Ruhe gelassen werden oder ärgert sich über andere Leute, fühlt sich gemobbt oder so. Wohin dann mit dem Frust? Es gilt immer: die Erzieher*innen sind die ersten Ansprechpartner. Sie sind in erster Linie dafür da, sich eure Fragen, euren Ärger und so anzuhören. Und dann mit euch eine Lösung zu finden.

Es kann aber auch mal sein, dass sich Jugendliche von den Erzeiher*innen nicht gut verstanden oder behandelt fühlen. Was dann? Dann kann man sich auch bei der Teamleitung oder der Hausleitung beschweren. Die Leitungspersonen nehmen sich gern Zeit, mit euch dann einen Weg zu erarbeiten, wie man aus der Sache wieder rauskommt. Und wenn man das Gefühl hat, dass sich alle gegen einen verschworen haben, dann kann man sich auch an das eigene Jugendamt wenden oder - ganz neutral - die sogenannte Ombudsstelle vom Boje e.V., dort beraten einen Leute, die sehr genau darauf achten, dass die Rechte von  Kindern und Jugendlichen geachtet werden.

Ganz allgemein gilt: Wir haben unsere Heimgruppen in der Nähe einer S-Bahnstation, die Türen sind offen - wer nicht bei uns bleiben will, den können wir auch nicht hier halten. Vernünftigerweise besprichst Du Dich in diesem Fall aber mit Deinen Eltern und dem zuständigen Sozialarbeiter im Jugendamt. Wir schließen mit Deinen Eltern eine Erziehungsvereinbarung ab.

Gegen Deinen Willen wirst Du bei uns nicht betreut. Allerdings ist Reden immer besser als Abhauen.

Fragen der Eltern

Wir haben Probleme mit unserem Kind/Stiefkind/Enkel, wir brauchen Unterstützung bei der Erziehung. Was können wir tun?

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt und informieren Sie sich über Hilfsangebote. Jede Erziehungs- und Familienberatungsstelle leitet Ihr Anliegen ebenso weiter. Anschriften und Telefonnummern finden Sie immer auch auf den Seiten des Landkreises. Alle Wohlfahrtsverbände werden Sie ebenso mit den notwendigen Ansprechpartnern versorgen.

Unser Kind soll stationär untergebracht werden. Können wir die Einrichtung vorab besuchen?

Das sollten sie unbedingt tun. Sie haben ein Mitspracherecht und Ihr Kind braucht unbedingt das Gefühl, dass Sie mit der Einrichtung sehr einverstanden sind.

Informieren Sie sich über Angebote - die Einrichtungen sind durchaus verschieden was das konzeptionelle Herangehen anbelangt.

Hören Sie auch auf Ihre innere Stimme und Ihr Gefühl, das sie beim Besuch haben. Sprechen Sie nicht nur mit einer Person im Heim, lassen Sie sich für ihre Entscheidung die notwendige Zeit.

Welches Mitspracherecht haben wir noch, wenn unser Kind in einer Einrichtung lebt?

Sie behalten das Sorgerecht und die Verantwortung für ihr Kind. Auch wenn Sie sich als Familie in einer Krise befinden und z.Z. nicht ausreichend miteinander sprechen können, ist es wichtig, Sie in alle Entscheidungen die ihr Kind betreffen mit einzubeziehen.

Wie werden wir einbezogen?

Durch telefonische Absprachen, Hausbesuche des Bezugserziehers, Gesprächsrunden, aber auch durch ihre Begleitung zur Schule, zum Arzt - alles was so anfällt und wozu Sie auch bereit sind.

Welche Kosten ergeben sich für uns, wenn unser Kind in einer Einrichtung lebt?

Die Berechnung der Kostenbeiträge ist durch das Kinder- und Jugendhilferecht geregelt und erfolgt nicht durch das Heim.

Sie müssen damit rechnen, im Rahmen ihres Einkommens zu den Kosten herangezogen zu werden. In der Regel wird das Kindergeld durch den Landkreis vereinnahmt und sie werden wie bei Unterhaltszahlungen beteiligt. Näheres erfragen sie aber bitte beim Jugendamt.

Wie können wir den Kontakt zu unserem Kind aufrecht erhalten?

Sie können ihr Kind immer besuchen, es gibt im Heim die Möglichkeit für ihr Kind mit ihnen zu telefonieren, zu schreiben.

Wie oft kann unser Kind nach Hause beurlaubt werden?

Das wird individuell im Hilfeplan festegelegt und richtet sich immer nach den Besonderheiten des Falles. In der Regel wird 14-tägig beurlaubt.

Wer kümmert sich um die Schule?

Das wird mit Ihnen besprochen. Schön wäre es, wenn Sie mit uns gemeinsam den Kontakt zur Schule halten. Elterngespräche und Elternversammlungen sollten nach Möglichkeit gemeinsam besucht werden. Für die Schullaufbahn Ihres Kindes behalten Sie das Entscheidungsrecht.

Sie schließen mit uns und dem Jugendamt eine Erziehungsvereinbarung ab. In ihr werden solche und andere Fragen geregelt.

Mein Kind wird betreut/lebt im Heim - trotzdem geht es mir nicht gut. An wen kann ich mich wenden?

Auch wenn Ihr Kind zur Zeit in einer Einrichtung der Jugendhilfe lebt - Sie haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung, sowie auf Förderung der Beziehung zu Ihrem Kind.

Möchten Sie sich dabei nicht an uns (Bezugserzieher*in, päd. Leitung o.ä.) wenden, können sich auch an jede Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder direkt an ihr Jugendamt wenden.